Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Motorgeräte-Center Beranek
1.    Allgemeines
1.1
Unsere Geschäftsverbindungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers oder Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingung des Bestellers oder Auftraggebers die Lieferung oder den Auftrag an den Besteller oder Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2
Unsere Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen Bestellern oder Auftraggebern im Sinne von §14BGB und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller oder Auftraggeber.
2.    Angebot und Vertragsabschluß
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche oder elektronische Textform bestätigt wirksam. Dies gilt auch für alle Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2.2
Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, daß sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft badarf in jedem Fall unserer schriftlichen Zusicherungserklärung.
3.    Lieferzeit
3.1
Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verbindliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Textform getroffenen Vereinbarung.
3.2
Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Arbeitskämpfe, Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, längstens jedoch um 3 Monate. Nach Ablauf dieser 3 Monate können der Besteller oder Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten, ohne das die andere Vetragspartei daraus Schadensersatzansprüche herleiten kann.
4.    Gefahrenübergang, Transportversicherung
4.1
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer uufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der am Lagerort vorgenommenen Verladung auf das jeweilige Transportmittel auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Transportkosten von uns übernommen werden oder wir zugunsten unserer Besteller oder Auftraggeber Transportversicherungen abschließen. Die Ansprüche aus solchen Transportversicherungen treten wir bereits hiermt an den Besteller oder Auftraggeber ab. Wir sind dem Besteller oder Auftraggeber gegenüber nicht verpflichtet, die für die Erhaltung und Durchsetzung von Deckungsansprüchen aus einer Transportversicherung notwendigen Obliegenheiten wahrzunehmen.
5.    Ansprüche bei Sachmängeln
5.1
Wir leisten Gewähr für die Freiheit der von uns gelieferten oder reparierten Ware von Fehlern nach dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, welche die Eigung der bestellten Ware für die vertraglich vorausgestetzte oder sie gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Sachmangel.
5.2
Offenen Sachmängel hat der Besteller oder Auftraggeber unverzüglich nach Eingang der von uns gelieferten Ware am Bestimmungsort, verdeckte Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung des Sachmangels schriftlich zu rügen, nach §§ 377, 378 HGB.
5.3
Bei berechtigter und nicht verspäterter Mängelrüge kann der Besteller oder Auftraggeber von uns als Nacherfüllung nur die Mangelbeseitigung verlangen. Statt der Mangelbeseitigung sing wir zur Ersatzlieferung berechtigt. §439 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Im übrigen ist der Besteller oder Auftraghgeber berechtigt nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten, oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesonderer unmöglich macht, uns in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von uns verweigert oder von uns schuldhaft verzögert wird.

5.4
Ausgeschlossen werden die Gewährleistungsansprüche des Bestellers wegen lediglich unerheblicher Sachmängel der gelieferten Ware, sowie wegen etwaiger Sachmängel an gebrauchten Kaufgegenständen.

5.5
Unberührt bleiben unbeschadet der Regelungen unter Ziff. 6 dieser Geschäftsbedingungen die §§ 478 und 479 BGB sowie etwaige aus einem Sachmangel resultierende Schadensersatzansprüche des Bestellers oder Auftraggebers.

5.6
Sachmängelansprüche des Bestellers oder Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der bestellten Sache. Dies gilt nicht soweit das BGB längere Fristen zwingend vorschreibt.

6. Sachmangelansprüche im Zusammenhang mit Verbrauchergeschäften
Für Gewährleistungsansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels an Waren, die der Besteller an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB weiterverkauft hat, gelten die folgenden Bestimmungen:
6.1
Verlangt der Verbraucher im Falle eines Sachmangels eine Art der Nacherfüllung, die der Besteller oder Auftraggeber gem. §439 Abs.3 BGB verweigern kann, so hat der Besteller oder Auftraggeber von diesem Verweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Anderfalls trägt der Besteller die durch das Unterlassen der Verweigerung entstehenden Mehrkosten.

6.2
Im Falle der Mangelbeseitigung durch den Besteller oder Auftraggeber vergüten wir dem Besteller oder Auftraggeber die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen gemäß unseren für die Abwicklung von Garantiefällen geltenden Regelungen.

6.3
Verlangt der Verbraucher berechtigterweise Ersatzlieferung oder statt der Leistung Schadensersatz oder tritt er berechtigterweise vom Vertrag zurück, so ist der Besteller oder Auftraggeber verpflichtet, die Herausgabe der der gezogenen Nutzungen zu verlangen.

6.4
Macht der Besteller oder Auftraggeber uns gegenüber von seinem Rücktrittrecht gebrauch, so hat er uns Gelegenheit zu geben, den behaupteten Sachmangel zu überprüfen und uns auf Verlangen die beabstandete Ware zwecks Überprüfung zu übersenden.

7. Sonstige Ansprüche

Sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers oder Auftraggebers gegen uns sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß sowie aus unererlaubter Handlung. Wir haften deshalb auch nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers oder Auftraggebers.

 

Geschäftsführer: Marc Beranek
Steuernummer: 48119/37404
Ust-Identnummer: DE199173802





Öffnungszeiten: Montags geschlossen   Dienstag-Freitag  9-18Uhr   Samstags 9-13Uhr

Mail Kontakt: beranek(at)t-online.de